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Fragen & Antworten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Stadtwerke Lünen haben diese Onlineplattform eingerichtet, um Sie laufend über die Fortschritte unserer Windrad-Projekte zu informieren. Darüber hinaus freuen wir uns über einen offenen und konstruktiven Dialog mit Ihnen.

Haben Sie Fragen zu dem anstehenden Projekt, die wir auf dieser Webseite noch nicht beantwortet haben? Haben Sie Anregungen, Kritik oder auch Lob oder möchten Sie generell Ihre Meinung zu dem Projekt äußern? Bitte nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

FAQ's Windradprojekte Niederaden und Erlensundern

(Stand: 05.2025)

1. Was ist bisher geschehen?

Bereits im Jahr 2012 hatten die Stadtwerke Lünen erstmalig die Fa. NWind (heute JL re.) mit der Erstellung einer Potentialanalyse Windenergie für das Stadtgebiet Lünen beauftragt.

2023 wurde diese Potentialanalyse noch einmal überarbeitet. Warum: Seit 2023 gelten neue Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) und diese erlauben es, Windkraftanlagen näher als bisher an der Wohnbebauung zu errichten. Seit 2023 muss ein Abstand eingehalten werden, der doppelt so hoch ist wie die gesamte Höhe des Windrades. Dadurch sind mehr Flächen als früher geeignet und die Potenzialanalyse wurde entsprechend erweitert.

Ende 2023 beginnen die Stadtwerke Lünen mit einer ersten Planung für eine Windenergie-Anlage am Standort Erlensundern auf eigenem Grundstück.

Im Februar 2024 führen Stadtwerke Lünen und die Stadt Lünen erste Vorgespräche über einen möglichen Standort in Niederaden. Hier geht es zunächst darum, zu klären, wie planungsrechtlich vorzugehen wäre. Es wird beschlossen, bei weiteren Planungen den Kreis Unna mit einzubeziehen.

Im Frühjahr 2024 starten erste Planungen für den Standort Hakenbredde (Niederaden Nord).

Im April 2024 wird für den Standort Erlensundern eine artenschutzrechtliche Untersuchung gestartet.

Im Juli/August 2024 starten artenschutzrechtliche Untersuchungen für den Standort Hakenbredde (Niederaden Nord) und den Standort Brambauer II

Im September 2024 wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung des Rats der Stadt Lünen eine erste Verwaltungsvorlage vorgelegt.

Am 6. November 2024 informiert der Geschäftsführer der Stadtwerke Lünen Dr. Achim Grunenberg auf einer öffentlichen Veranstaltung der Ortspartei SPD Niederaden Politik und interessierte Bürger zu den Planungen und Hintergründen. Weitere anwesende Vertreter der SWL: Linda Laukamp, Leiterin Vertrieb. Zu diesem Zeitpunkt sind noch viele Dinge offen. Die Stadtwerke Lünen informieren über die ersten Planungen.

Am 13. November 2024 Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss. Es wird das “gemeindliche Einvernehmen” in Aussicht gestellt, damit ist gemeint, dass die Stadt Lünen die Vorhaben Brambauer II, Hakenbredde (Niederaden Nord) und Erlensundern unterstützt.

Im Januar 2025 kommt es zu wichtigen Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Landesplanungsgesetzes. Näheres hierzu im Abschnitt 7 „Was hat es mit den Windenergiebereichen auf sich?“.

2. Was ist der aktuelle Stand des Vorhabens?

Es gibt für die Stadtwerke Lünen zurzeit insgesamt drei mögliche Standorte für neue Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet von Lünen:

Erlensundern:

  • Artenschutz-Untersuchung seit April 2025 abgeschlossen, es folgen nun Artenschutzbericht und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) bis ca. August 2025
  • Schall- und Schattenwurfgutachten stehen kurz vor Abschluss
  • Erarbeitung des Antrags bei der Bezirksregierung Arnsberg, dass es dem Kreis Unna ausnahmsweise gestattet sein soll, über das Vorhaben zu bescheiden (d. h. der Kreis Unna darf im Zuge eines Verfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG – über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheiden)
  • Bei erteilter Ausnahmegenehmigung folgen weitere Gutachten und das BImSchG-Verfahren wird eingeleitet und durchgeführt.
  • Geplant ist aktuell, dass dieses Verfahren in 2026 durchgeführt werden kann. In diesem Fall könnte die Anlage 2027 gebaut und in Betrieb genommen werden.

Niederaden Nord/Hakenbredde:

  • Artenschutz-Untersuchung seit 08/2024 bis ca. August 2025, danach Artenschutzbericht und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) bis Ende 2025
  • Schall- und Schattenwurfgutachten stehen kurz vor Abschluss
  • Bei der Bezirksregierung Arnsberg wird beantragt, dass es dem Kreis Unna ausnahmsweise gestattet sein soll, über das Vorhaben zu bescheiden
  • Bei erteilter Ausnahmegenehmigung folgen weitere Gutachten und das BImSchG-Verfahren wird eingeleitet und durchgeführt
  • Geplant ist aktuell, dass dieses Verfahren in 2026 durchgeführt werden kann. In diesem Fall könnte die Anlage 2027/2028 gebaut und in Betrieb genommen werden.

Brambauer II

  • Artenschutz-Untersuchung seit 08/2024 bis ca. August 2025, danach Artenschutzbericht und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) bis Ende 2025
  • Schall- und Schattenwurfgutachten ab Q2/3 2025
  • weitere Gutachten im Laufe des Jahres 2025
  • liegt in geplantem regionalplanerischen Windenergiebereich => kann normal ins Genehmigungsverfahren
  • Vollständiger BImSchG-Antrag ca. Q1 2026
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz-Verfahren 2026, Art und Ausmaß Öffentlichkeitsbeteiligung noch unklar
  • Bei Erfolg Bau / Inbetriebnahme 2027/2028
3. Wer baut die Windkraftanlagen und wem gehören sie?

Projektträger sind bei allen geplanten Anlagen die Stadtwerke Lünen. Sie werden beraten von einem spezialisierten Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in der Entwicklung von Windkraftanlagen, der Firma JL re. ERNEUERBARE GmbH. Dieses Unternehmen wurde aufgrund seiner Fachkompetenz beauftragt und weil die Stadtwerke Lünen mit diesem Unternehmen auch schon die Windkraftanlage am Stadthafen Lünen erfolgreich geplant und umgesetzt hatten.

An den Standorten Niederaden Nord und Erlensundern würden die Stadtwerke Lünen auf eigenen Grundstücken bauen, was für die Projektdurchführung und auch für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen ein großer Vorteil ist.

Am Standort Brambauer II würden die Stadtwerke Lünen die benötigte Fläche von einem örtlichen Landwirt pachten.

4. Warum brauchen wir Windkraftanlagen?

Lünen hat sich – wie viele andere Kommunen – ambitionierte Klimaziele gesetzt, um die CO₂-Emissionen deutlich zu senken. Die Stadt wird ihr verbleibendes CO₂-Restbudget in wenigen Jahren aufgebraucht haben, wenn keine wirksamen Gegenmaßnahmen erfolgen. Als kommunales Unternehmen tragen die Stadtwerke Lünen eine Mitverantwortung für den lokalen Klimaschutz.

Ein zentraler Beitrag dazu ist der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung in der Region. Die Stadtwerke Lünen verfolgen deshalb das strategische Ziel, ein Erzeugungsportfolio von rund 300.000 MWh pro Jahr aus erneuerbaren Energien aufzubauen. Diese Menge entspricht grob dem Jahresstromverbrauch der Standardlastprofil-Kundinnen und -Kunden im Netzgebiet – also dem typischen Verbrauch von Haushalten und kleinen Gewerbebetrieben.

Windkraftanlagen sind ein wichtiger Baustein, um dieses Ziel zu erreichen – vor Ort, planbar und langfristig wirksam.

5. Warum diese Standorte und nicht andere?

Bereits im Jahr 2012 beauftragten die Stadtwerke Lünen die Fa. NWind (diese wurde später umbenannt in JL re. ERNEUERBARE GmbH) mit einer Potentialanalyse für Windenergie für das Stadtgebiet Lünen. Diese wurde 2023 aufgrund gesetzlicher Neuregelungen aktualisiert.

Es wurden viele verschiedene Standorte in Lünen untersucht und geprüft. Sehr viele Standorte wurden dabei ausgeschlossen, weil sie zum Beispiel

  • nicht weit genug von Wohnbebauung entfernt waren,
  • es naturschutzrechtliche Bedenken gab oder
  • andere Gründe existierten, die eine erfolgreiche Entwicklung

unwahrscheinlich machten.

Am Ende stellte sich heraus, dass es auf dem Gebiet der Stadt Lünen nur wenige wirklich gut geeignete Standorte gibt.

Es wurden schließlich drei Standorte anhand baurechtlicher, naturschutzfachlicher und wirtschaftlicher Kriterien ausgewählt. Entscheidend waren die Entfernung zur Wohnbebauung, die Lage in Bezug zu Naturschutz- und FFH-Gebieten sowie die Möglichkeit zur Sicherung von Landnutzungsrechten. Es spielt bei der wirtschaftlichen Bewertung eines Standortes eine erhebliche Rolle, ob die Fläche den Stadtwerken Lünen gehört oder ob sie von jemand anderem gekauft oder gepachtet werden muss.

6. Warum beschränken wir uns nicht auf die vom RVR vorgeschlagenen Windenergiebereiche?

Die vom RVR vorgeschlagenen Windenergiebereiche sind eine Planungsvereinfachung und der Versuch hierdurch Windkraftanlagen etwas mehr als früher zu verdichten. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet die Landesregierung dazu, eine gewisse Mindestfläche für Windenergie bereit zu stellen. Für die Planungsregion Ruhr kommt der RVR dieser Verpflichtung in Form der Windenergiebereiche nach. Nach wie vor können und dürfen Windkraftanlagen grundsätzlich auch außerhalb solcher Bereiche errichtet werden. Hier ist dann nur die Planung aufwändiger. Aber es ist durchaus möglich, dass es auch außerhalb der definierten Suchräume gut geeignete und rechtlich mögliche Standorte gibt.

Würden wir uns auf die beiden für Lünen vorgeschlagenen Windenergiebereiche beschränken, könnten wir den Auftrag nicht erfüllen, den uns die Stadt Lünen erteilt hat: Für alle Bürgerinnen und Bürger Lünens, also die privaten Haushalte und die kleinen Gewerbebetriebe, zuverlässigen, bezahlbaren, klimaneutralen Strom bereit zu stellen.

Außerdem können wir zum aktuellen Zeitpunkt nur über den kleineren der beiden Windenergiebereiche zugreifen, weil der andere bereits von einem anderen Unternehmen entwickelt wird.

7. Wie genau wurde vorgegangen bei der Standortauswahl?

Erste Analysen wurden bereits im Jahr 2012 durchgeführt (siehe Frage 1 – Was ist bisher geschehen?)

2023 wurde das Baugesetzbuch geändert. Seitdem muss eine neue Windkraftanlage weniger Abstand zur Wohnbebauung einhalten, und zwar genau so viel wie es ihrer doppelten Gesamthöhe entspricht. Die von uns geplanten Anlagen sind 200 m bzw. 240 m hoch, müssen also mindestens 400 m bzw. 480 m von der Wohnbebauung entfernt sein. Deshalb wurden in einem ersten Schritt alle Wohngebäude auf dem Stadtgebiet Lünen mit einem entsprechenden Puffer versehen. Die daraus resultierenden „Potentialflächen“ wurden dann weiter untersucht.

  • Sechs Bereiche wiesen komplette oder erhebliche Überschneidungen mit Naturschutzgebieten und/oder FFH-Gebieten auf.
  • Ein sehr kleines Gebiet lag auf dem Volkspark.
  • Ein weiteres sehr kleines Gebiet lag auf dem Kanal direkt neben einer Kleingartenanlage.
  • Ein weiteres sehr kleines Gebiet lag zwischen einer doppelten 110 kV-Freileitung und einem Waldgebiet.

Übrig blieben 5 Potentialflächen:

  1. Brambauer II
  2. Im Erlensundern
  3. Niederaden Nord
  4. Altlünen (Alstedder Mark)
  5. Eine Fläche im Osten von Nordlünen

Die Fläche Nr. 5. wurde als ungeeignet angesehen insbesondere wegen ihrer Lage innerhalb einer wichtigen Sichtachse aufs Cappenberger Schloss.

Die Flächen 1–3 werden von der SWL aktiv entwickelt.

Auf die Fläche 4 haben die SWL derzeit keinen Zugriff.

Zum Vergleich der 5 überhaupt denkbaren und davon 4 aktuell in Entwicklung befindlichen Flächen folgende Zusammenfassung, zur Veranschaulichung dient auch die Karte Potenzialflächenvergleich (PDF 4 MB).

Gebiet LSG NSG Entf. WEA-Bereich
Erlensundern nein >500 m nein
Niederaden-Nord ja >1.200 m nein
Brambauer II ja 500 m ja
Altlünen ja 100 m ja

LSG = Landschaftsschutzgebiet; NSG = Naturschutzgebiet. Näheres hierzu siehe Frage 16.

8. Was hat es mit den regionalplanerischen Windenergiebereichen des RVR auf sich?

Das für ganz Deutschland geltende Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet alle Bundesländer, ausreichend Fläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen.

Die Landesregierung NRW hat die ihr zugewiesene Gesamtfläche auf die Planungsregionen in NRW aufgeteilt. Der Regionalverband Ruhr ist für die Planungsregion Ruhr zuständig und verteilt nun wiederum seine Teilfläche auf die in seinem Bereich liegenden Städte und Gemeinden, u.a. auch Lünen. Dies tut er in Form der aktuell noch laufenden 1. Änderung des Regionalplans Ruhr. Hier werden für jede Kommune innerhalb der Planungsregion sogenannte „Windenergiebereiche“ vorgeschlagen. 

Durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW im Januar/Februar 2025 ist es in NRW den Genehmigungsbehörden untersagt, über Vorhaben außerhalb eines so genannten „Windenergiebereichs“ zu entscheiden. Warum ist das so? Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung die Projektträger dazu bringen, bevorzugt in bestimmten Bereichen zu bauen, indem er dort die Planung erleichtert und bestehende Erleichterungen außerhalb abbaut. Das soll verhindern, dass es einen „Wildwuchs“ von Anlagen gibt. Grundsätzlich eine gute Entscheidung, um die Akzeptanz von Windkraftanlagen zu verbessern.

Das bedeutet aber ganz klar nicht, dass außerhalb von Windenergiebereichen (wie zum Beispiel in Niederaden) zukünftig keine Windkraftanlagen mehr gebaut werden dürfen. Dort entfallen in Zukunft lediglich bestimmte Planungserleichterungen.

Das Landesplanungsgesetz erlaubt es zudem, dass ein Vorhabenträger bei der zuständigen Bezirksregierung eine Ausnahme von dem oben erwähnten „Genehmigungsmoratorium“ beantragt. Wir arbeiten gegenwärtig an einem solchen Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg, so dass wir dann auch in das Genehmigungsverfahren beim Kreis Unna einsteigen können.

9. Befürworten Stadt und Kreis Unna die Windkraftanlagen?

Die Stadtverwaltung Lünen hat das Vorhaben im Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung des Rats der Stadt Lünen im November 2024 vorgestellt. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich mehrheitlich positiv dazu geäußert und die weitere Arbeit an dem Projekt befürwortet.

Der Kreis Unna ist in seiner Rolle als Genehmigungsbehörde zur neutralen Prüfung der Genehmigungsfähigkeit verpflichtet. Er hat aber keine grundsätzlichen Einwände von vornherein geäußert und war an verschiedenen Abstimmungsgesprächen konstruktiv beteiligt. Derzeit darf er aber nicht über solche Vorhaben bescheiden.

Da die Stadtwerke Lünen ein kommunales Unternehmen (im Besitz der Stadt Lünen) sind, entscheidet über Vorhaben dieser Größenordnung der Aufsichtsrat als Vertreter des Gesellschafters und damit der Bürgerinnen und Bürger von Lünen.

Diesem wurden die Planungen im Sommer 2024 in einem sehr frühen Stadium vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat positiv zur Kenntnis genommen, dass die Planungen zu den Standorten weiter vorangetrieben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein formeller Beschluss des Aufsichtsrates noch nicht erforderlich, da noch nicht klar ist, ob die Anlagen errichtet werden können, zu welchen Kosten und an welchen Standorten. Sobald die Planungen konkret werden, wird auch der Aufsichtsrat wieder damit befasst.

10. Sind schon Standort-Entscheidungen gefallen?

Nein.

Zunächst muss unterschieden werden zwischen Projektentwicklung und der eigentlichen Errichtung einer Windkraftanlage.

Projektentwicklung meint, dass man einen Standort in die nähere Wahl gezogen hat, weil prinzipiell nichts gegen den Standort spricht. Dann beginnt man diesen Standort näher zu untersuchen. Dabei werden sehr viele Aspekte berücksichtigt, vom Abstand zur Wohnbebauung über Tierschutz bis zur Wirtschaftlichkeit und vieles mehr. Die Entscheidung für die Projektentwicklung ist für alle drei Windkraftanlagen positiv gefallen.

Dass entschieden wird, ein Projekt zu entwickeln, heißt deshalb noch nicht, dass auch gebaut wird. Es kann sich im laufenden Prozess herausstellen, dass ein aussichtsreicher Standort doch nicht geeignet ist.

Eine Entscheidung, dass an einem der Standorte tatsächlich eine Anlage gebaut werden kann, ist zurzeit noch nicht getroffen. Es sind noch zahlreiche Untersuchungen und Prüfungen nötig, und zuletzt muss ein ordentliches Genehmigungsverfahren nach Recht und Gesetz durchlaufen werden. Am Ende entscheidet die zuständige Behörde, ob ein Vorhaben umgesetzt werden darf oder nicht. Wir gehen im Moment davon aus, dass eine Entscheidung, die Windkraftanlagen zu bauen im kommenden Jahr (2026) getroffen werden kann.

11. Gibt es Standortalternativen?

Aus unserer Sicht gibt es derzeit keine Alternativen zu den Standorten, die derzeit in der Planung sind. Das bedeutet, wenn an einem Standort nicht gebaut werden kann oder darf, wird es in Lünen weniger Anlagen geben.

Es wurde das gesamte Stadtgebiet von Lünen mit hohem Aufwand untersucht und die aktuellen Standorte sind die einzigen, die nach einer umfangreichen Überprüfung übriggeblieben sind und die von den Stadtwerken Lünen bebaut werden könnten. Ein weiterer Standort wäre noch möglich in Altlünen südlich der Alstedder Mark. Dieser Standort wird aber bereits von einem anderen Unternehmen erschlossen und kann deshalb von den Stadtwerken Lünen nach aktuellem Kenntnisstand nicht genutzt werden.

Die Stadtwerke Lünen sind nicht nur auf dem Stadtgebiet Lünen aktiv, sondern besitzen und betreiben über ihre Tochtergesellschaft Energiehandel Lünen GmbH auch zwei Windparks in Niedersachsen und halten darüber hinaus eine Beteiligung an einem Offshore-Windpark vor Borkum.

Alle diese Aktivitäten sind erforderlich, um unserem Versorgungsauftrag nachkommen zu können.

12. Könnte man die Flächen nicht besser für Wohnen oder Gewerbe nutzen?

Alle möglichen Standorte werden landwirtschaftlich genutzt. Sie können also nicht für Wohnen oder Gewerbe genutzt werden. Um dies zu ermöglichen, müsste der Flächennutzungsplan geändert werden. Dies ist aktuell sehr unwahrscheinlich, in Niederaden im Prinzip sogar ausgeschlossen, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Grundsätzlich gilt daher, dass die aktuell untersuchten Standorte sich nicht für Wohnen oder Gewerbe nutzen lassen. Außerdem gibt es derzeit in Lünen ausreichend besser geeignete Flächen für Wohnen und Gewerbe, die noch nicht genutzt werden.

13. Sind die Anlagen wirtschaftlich?

Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit wurden bereits vorgenommen. Sie basieren auf realistischen Annahmen zur erwarteten Energieproduktion und beinhalten auch Sicherheitsabschläge. Gleichzeitig stehen noch einige Detailprüfungen aus – etwa zur Schallentwicklung oder zu möglichen Abschaltzeiten zur Vermeidung von Schlagschatten. Solche Faktoren können die Wirtschaftlichkeit beeinflussen.

Uns ist wichtig: Wirtschaftlichkeit ist eine Voraussetzung für den Betrieb der Anlagen – genauso entscheidend ist für uns aber, dass die Windkraft in Lünen im Einklang mit den Interessen der Bürgerinnen und Bürger realisiert wird. Ziel ist ein ausgewogenes Projekt, das sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch für die Umgebung verträglich ist.

Umgekehrt gilt aber auch, dass Betreiber von Windkraftanlagen vom Staat entschädigt werden, wenn sie die Leistung zugunsten der benachbarten Menschen drosseln müssen. Insofern ist es für die Betreiber von Anlagen kein Nachteil, wenn Sie Auflagen erhalten.

In jedem Fall aber wird es eine gründliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit geben, bevor ein Baubeschluss getroffen wird und selbstverständlich werden wir die Anlagen nur dann errichten, wenn wir sicher sein können, dass sie wirtschaftlich sind. Das sind wir unseren „Gesellschaftern“, den Menschen in Lünen schuldig.

Generell gilt: Niemand kann derzeit weit in die Zukunft schauen und alle Investitionen in Energieanlagen sind mit Unsicherheit aufgrund politischer oder gesetzlicher Entwicklungen verbunden. Eines aber unterscheidet erneuerbare Energien ganz grundsätzlich von fossilen Energieträgern: das Geld, das mit dieser Energie verdient wird, bleibt im Land!

14. Werden die Bürger:innen informiert oder beteiligt?

Die Vorhaben befinden sich in einer frühen Phase der Machbarkeitsprüfung. Selbstverständlich werden wir aber die Öffentlichkeit immer so zeitnah wie möglich über den Stand der Planung informieren. Die Verwaltungsvorlage für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses war seit Ende August/Anfang September 2024 im Ratsinformationssystem verfügbar.

Wie genau die Öffentlichkeit zu informieren und zu beteiligen ist, ist in Deutschland gesetzlich geregelt durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG). Demzufolge können einzelne Windkraftanlagen in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Dann sind nur die die „Träger öffentlicher Belange“ zu beteiligen. Das sind zum Beispiel Behörden, Interessenverbände oder die Bundeswehr.

Der Kreis Unna als Genehmigungsbehörde kann aber auf einer erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung bestehen. Ob dies der Fall ist, wissen wir noch nicht.

In jedem Fall werden die Stadtwerke Lünen die Öffentlichkeit frühzeitig und transparent über die Planungen informieren. Als kommunales Unternehmen ist es unser Anliegen, die Menschen in Lünen einzubinden und ihre Perspektiven in den weiteren Prozess mit aufzunehmen.

15. Warum nicht Photovoltaik oder Biogas statt Windkraftanlagen?

Technisch sind Biogasanlagen oder Photovoltaik eine gute Ergänzung zu Windenergie. Sie können aber Windkraft nur ergänzen nicht ersetzen, wenn wir die vorgegebenen Klimaziele erreichen wollen.

Schon aufgrund des Flächenverbrauchs ist Photovoltaik kein Ersatz für Windkraft. Eine Windkraftanlage braucht eine Fläche von ungefähr 0,3 bis 0,5 Hektar. Während der Bauphase sind es bis zu 1 Hektar aber diese zusätzliche Fläche kann später wieder zurückgebaut oder aufgeforstet werden.

Eine moderne Windkraftanlage erzeugt ungefähr 5 Megawatt Strom. Um die gleiche Leistung mit Photovoltaik zu erzeugen, wären mehr als 15.000 PV-Kollektoren nötig. Und dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass Windkraftanlagen den Strom zu Zeiten erzeugen können, wenn die Sonne nicht scheint.

Fazit: Photovoltaik ist eine gute Ergänzung (aber kein Ersatz) zu Windkraftanlagen. Deshalb planen die Stadtwerke Lünen auch zwei größere Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Stadtgebiet Lünen sowie eine Agri-PV-Anlage in Werne.

16. Welche Bedenken gibt es gegenüber Windkraftanlagen?

Lärmbelastung:

Hierzu muss man Folgendes wissen: Neue moderne Windkraftanlagen sind erheblich leiser als ältere. Wer also einmal ein „lautes Windrad“ gehört hat, stand mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einer sehr alten Anlage. Selbstverständlich aber ist eine mögliche Lärmbelastung Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Wir erwarten, dass die Geräusche der Windkraftanlagen erheblich geringer sein werden als die der benachbarten Straßen und deshalb nicht zu hören sein werden. Es kann aber durchaus sein, dass im Rahmen der Genehmigung entschieden wird, dass die Anlagen nachts in ihrer Leistung gedrosselt werden, um die Grenzwerte einzuhalten, die nachts wesentlich strenger sind als tagsüber.

Schlagschatten:

Der Schatten eines Rotors ist grundsätzlich ein Problem, weil er sich schnell bewegt. Das wird zurecht als unangenehm empfunden. Dies ist besonders dann problematisch, wenn die Sonne morgens früh oder abends spät sehr tief steht und der Rotor lange Schatten wirft. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt es strenge Grenzen für diesen Schattenwurf. Ob die geplante Anlage diese Grenze einhält, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Unter Umständen muss sie dann auch zeitweise abgeschaltet werden, um die Grenzwerte einzuhalten.

Deshalb gehört zur Planung einer Windkraftanlage auch ein Schattenwurfgutachten. Zusätzlich lassen wir untersuchen, ob es Beeinträchtigungen geben kann, wenn der Rotor stillsteht – also durch sogenannten „stehenden Schatten“. Damit greifen wir ein Thema auf, das für viele Menschen in der Umgebung wichtig ist.

Zum Schlagschatten: Hier gibt es strenge gesetzliche Grenzwerte, die strikt einzuhalten sind. Dies wird durch ein Schattenwurfmodul in der Windkraftanlage gewährleistet. Dieses wird mit allen relevanten Daten gefüttert und sorgt automatisch für die Einhaltung. Das Schattenwurfmodul schaltet dann die Anlage ab, wenn Überschreitungen der Grenzwerte drohen.

Vogelschlag:

Als Vogelschlag bezeichnet man Kollisionen von Vögeln mit den Rotorblättern von Windkraftanlagen. Dieses Risiko wird im Rahmen jeder Standortprüfung genau untersucht. Dabei fließen unter anderem Daten zu Brutplätzen, Zugrouten und Rastgebieten in die Bewertung ein. In bestimmten Fällen können daraus Schutzmaßnahmen oder auch Standortanpassungen folgen.

Internationale Studien zeigen, dass viele Vogelarten Windrädern ausweichen. In der Bucht von Aberdeen wurde über zwei Jahre hinweg mit Radar- und Kameratechnik keine einzige Kollision dokumentiert. Auch in Deutschland gibt es Standorte mit langjähriger Betriebserfahrung und sehr wenigen dokumentierten Fällen von Vogelschlag.

Für uns gilt: Der Schutz von Tieren und Natur ist fester Bestandteil der Planung – und wird bei jedem Projekt individuell berücksichtigt. Die Standorte wurden so gewählt, dass sie möglichst geringe Auswirkungen auf geschützte Vogelarten haben. Rast- und Brutvögel wurden kartiert, um kritische Gebiete zu identifizieren. Ob darüber hinaus auch technische Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wie Abschaltautomatiken und Geschwindigkeitssteuerungen wird im Genehmigungsverfahren geprüft und festgelegt.

Wussten Sie schon: Die größte Gefahrenquelle für Vögel sind nicht Windanlagen, sondern Hauskatzen, Straßenverkehr und Glasscheiben. Ihnen fallen in Deutschland mehr als 1.000-mal* so viele Vögel zum Opfer wie den Windanlagen.

Die größte Gefährdung für viele Vogelarten ist der Klimawandel – gegen den Windkraftanlagen einen sehr aktiven Beitrag leisten.

*Quelle:
https://www.enbw.com/unternehmen/themen/windkraft/windraeder-und-voegel.html?
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/11932.html?
https://de.wikipedia.org/wiki/Windkraftanlage

17. Werden die Windkraftanlagen in einem Naturschutzgebiet gebaut?

Nein.

Zwei der geplanten Standorte befinden sich in einem Landschaftsschutzgebiet (Brambauer II und Hakbenbredde/Niederaden Nord). Dazu muss man wissen, dass Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete nicht das gleiche sind. Vereinfacht gesagt gilt: ein Naturschutzgebiet schützt Landschaft, die nicht vom Menschen geprägt ist. Hier ist der Schutz sehr streng und eine Windkraftanlage wäre in den meisten Fällen nicht zulässig.

Landschaftsschutz hingegen schützt vom Menschen kultivierte und genutzte Natur. In Landschaftsschutzgebieten ist laut Bundesnaturschutzgesetz der Bau einer Windkraftanlage grundsätzlich zulässig. Laut Bundesnaturschutzgesetzt hat zudem „Landschaftsschutz“ gegenüber dem Belang „Windenergienutzung“ ein geringeres Gewicht. Bei dieser Überlegung spielte sicher auch eine Rolle, dass Windkraftanlagen langfristig dazu beitragen Landschaft und Natur (vor den Verheerungen des Klimawandels) zu schützen. Daher war auch die Lage in einem Landschaftsschutzgebiet für den RVR kein Ausschlusskriterium bei der Suche nach Windenergiebereichen.

Die geplante Windkraftanlage Im Erlensundern liegt weder in einem Landschaftsschutzgebiet noch gar in einem Naturschutzgebiet.

FAQ's Windradprojekt WEA 2 am Stadthafen (2015/16)

Seit wann ist das Windrad-Projekt in Planung?

Die Planungen laufen seit mehreren Jahren. Im Jahr 2012 haben wir unsere Pläne dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt. In der Zwischenzeit haben wir alle notwendigen Gutachten erstellen lassen und Gespräche mit den Genehmigungsbehörden geführt. Nachdem alle für das Genehmigungsverfahren benötigten Unterlagen vorlagen, hat der Aufsichtsrat am 29. September 2014 positiv über das Projekt entschieden.

Wie sieht das Windrad-Projekt genau aus?

Wir planen die Errichtung von zwei Onshore-Windanlagen der Firma ENERCON GmbH. Die erste Anlage ist eine ENERCON 101 (Projektname „WEA 1“) mit einer Nabenhöhe von 135 Metern bei 3 Megawatt Nennleistung. Die zweite Anlage vom Typ ENERCON 115 (WEA 2) hat ebenfalls eine Nennleistung von 3 Megawatt und eine Nabenhöhe von 149 Metern. Sie sollen auf einem Flurstück 570 m süd-östlich des Wendebeckens des Stadthafens errichtet werden. Zunächst aufgestellt werden soll die größere Anlage WEA 2. Das dafür vorgesehene Grundstück ist im Besitz eines Lüner Landwirts. Auch für die kleinere Anlage möchten wir das Genehmigungsverfahren anstoßen; die entsprechende Fläche befindet sich im Eigentum der SL Grundbesitz GmbH & Co. KG.

Schon im Jahr 2012 wurde das Projekt angekündigt und ein Baubeginn in der ersten Jahreshälfte 2013 anvisiert. Warum hat der Prozess so viel länger gedauert?

Wir mussten viele Beteiligte in ein Boot holen und gemeinsam mit Sachverständigen diverse Gutachten erstellen. Einige Beobachtungen, etwa zum Thema Umweltverträglichkeit, mussten dafür über einen Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt werden.

Widersprechen die Investitionen im Bereich Windkraft nicht den Investitionen im konventionellen Kraftwerksbau?

Nein: Die Windkraftanlagen sind Teil einer nachhaltigen, unabhängigen und dezentralen Energiestrategie. Die Energiewende ist gesellschaftlich gewünscht; das manifestiert sich zum Beispiel in entsprechenden Initiativen auf Landesebene wie dem Netzwerk Windkraft NRW. Zudem sind die Windkraftanlagen ein wirtschaftlich sinnvolles Projekt, das unsere Zukunftsfähigkeit sichert und von dem auch die Stadt finanziell profitiert.

Wie sehen die nächsten Schritte aus? Wann soll Baubeginn sein?

Wir haben umgehend nach der positiven Verabschiedung durch den Aufsichtsrat das Genehmigungsverfahren angestoßen; alle dafür notwendigen Unterlagen sind komplettiert und eingereicht. Abhängig von der eingegangenen BImSchG-Genehmigung vom Kreis Unna und der Stadt Lünen planen wir den Baubeginn für Anfang bis Mitte 2015.

Wann soll das Windrad-Projekt fertiggestellt sein?

Um die Vergütung der Anlage optimal zu gestalten, ist unser Ziel, WEA 2 bis zum Herbst 2015 fertigzustellen. Dieser Zeitpunkt ist unter Berücksichtigung der 3-monatigen Degression in der EEG-Festvergütung gewählt. Jeder spätere Baubeginn könnte eine ungünstigere Vergütung bedeuten. Außerdem ist die Windphase zum Ende des Jahres eine stärkere, damit hätte das Windrad einen starken Einstieg.

Wo liegen die Standorte für die beiden Windräder und warum wurden gerade diese ausgesucht?

Als Standort der geplanten Anlagen WEA 1 (ENERCON 101) und WEA 2 (ENERCON 115) sind Flächen auf einem Flurstück 570 m süd-östlich des Wendebeckens des Stadthafens vorgesehen. Die WEA 1 würde auf einer zum Eigentum der SL Grundbesitz GmbH & Co. KG gehörenden Fläche errichtet. Das für die Anlage WEA 2 vorgesehene Grundstück ist im Eigentum eines Lüner Landwirtes. Zunächst errichtet werden soll jedoch vorerst nur die Anlage WEA 2. Für die Anlage WEA 1 möchten wir das Genehmigungsverfahren anstoßen.

Die Standorte eignen sich hervorragend zur Umsetzung eines Windkraft-Projekts; im gesamten Stadtgebiet gibt es keine ernsthaften Alternativen.

Warum wird WEA 2 zuerst gebaut?

Bei dem Windrad WEA 2 handelt es sich um das größere und damit ertragreichere Windrad; zudem ist der Landwirt, dem das Grundstück gehört, initiativ auf uns zugekommen, weil er das Windrad-Projekt mit einem verlässlichen Partner wie den Stadtwerken realisieren möchte und nicht mit einem privaten Investor.

Werden Anwohner durch die geplanten Windkraftanlagen beeinträchtigt oder belästigt?

Die Standorte sind so gewählt; dass die Anwohner nicht beeinträchtigt werden – insbesondere weil sich im Umfeld der Anlagen keine Wohnbebauung befindet. Zudem werden wir die Windräder mit technischen Schallschutzmaßnahmen ausstatten.

Gibt es Umweltschutz-Bedenken hinsichtlich der Standorte für die geplanten Windkraftanlagen?

Die Umweltverträglichkeit der Standorte haben wir gemeinsam mit einem Sachverständigen geprüft. Der Standort wurde positiv bewertet.

Kann der Bau des Windrads andere baulichen Konsequenzen mit sich führen, etwa durch eine Veränderung der Verkehrsführung an dieser Stelle oder durch Baustellenverkehr, der insbesondere die Pendler benachteiligt?

Nein, weitere bauliche Konsequenzen gibt es nicht. Für die Windkraftanlage muss eine kleine Fläche Wald gerodet werden, die an anderer Stelle wieder aufgeforstet wird.

Die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen wird zunehmend in Frage gestellt; insbesondere wenn es um Einzelanlagen wie die in Lünen geplanten geht. Wie wird die Wirtschaftlichkeit und ökologische Nachhaltigkeit des geplanten Projekts garantiert?

Wir haben die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das geplante Projekt anhand von lokalen Winddaten durchgeführt. Diese Daten belegen die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Auch die Stadt wird mit verdienen. Allein für den Standort WEA 2 erwarten wir für die Stadt über eine Laufzeit von 20 Jahren rund 2 Millionen Euro Erlöse. Die Stadt profitiert durch die eingenommenen Gelder aus Gewerbesteuer und Pachtanteilen.

Warum sind die Windräder wirtschaftlich so wichtig für die SWL?

Onshore-Windräder stellen für uns derzeit die einzige Möglichkeit einer langfristigen, wirtschaftlich sinnvollen Investition dar. Das Projekt „Windenergie für Lünen“ dient damit der Zukunftssicherung des Unternehmens. Wir sichern unsere Ertragsstärke auch unter den mit dem Energiewandel verbundenen neuen Marktbedingungen.

Profitieren auch die SWL-Kunden vom Windradbau? Wird Strom dadurch günstiger?

Strom wird nicht günstiger, aber vor allem auch nicht teurer – dafür wird die Energieversorgung dezentraler, unabhängiger und erneuerbarer. Das ist der formulierte Wille der Verbraucher, dem wir damit nachkommen. Onshore-Windräder sind für uns zudem eine langfristige, wirtschaftlich sinnvolle Investition: Davon profitieren nicht nur unsere Kunden, sondern alle Bürger der Stadt Lünen.

Im Jahr 2012 wurde angekündigt, den Bürgern, eine Möglichkeit zu geben, sich finanziell an den Windkraftanlagen zu beteiligen. Warum ist das jetzt nicht mehr so?

Wir haben uns dazu entschlossen, das Projekt ohne Privatinvestoren zu realisieren: Die aktuelle Zins-Situation macht eine Bürgerbeteiligung weder für uns noch für die investierenden Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlich attraktiv. Bei der Realisierung durch die Stadtwerke profitiert zudem die Stadt Lünen und damit alle Lüner Bürgerinnen und Bürger.

Neben einer finanziellen Bürgerbeteiligung ist ja auch eine inhaltliche Bürgerbeteiligung wünschenswert. Wie soll dies erreicht werden?

Wir haben den Bürgerwillen in unseren Standortentscheidungen berücksichtigt und die Öffentlichkeit auch schon sehr früh über unsere Planungen informiert. In der weiteren Umsetzung des Projekts suchen wir den konstruktiven Dialog mit der Bürgerschaft unter anderem mit dieser Onlineplattform.

Erste Pläne zu den Windkraftanlagen wurden bereits 2012 dem Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Lünen und dem dato amtierenden Aufsichtsrat vorgestellt. Gab es darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Information der Bürger?

Nein, in den vergangenen Monaten haben wir uns darauf konzentriert, die für das Genehmigungsverfahren notwendigen Gutachten und Unterlagen beizubringen. Nach der positiven Verabschiedung der Beschlussvorlage durch den Aufsichtsrat am 29. September 2014, haben wir umgehend das Genehmigungsverfahren angestoßen und intensivieren nun den Dialog mit der Bürgerschaft durch diese Online-Plattform.

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