Lärmbelastung:
Hierzu muss man Folgendes wissen: Neue moderne Windkraftanlagen sind erheblich leiser als ältere. Wer also einmal ein „lautes Windrad“ gehört hat, stand mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einer sehr alten Anlage. Selbstverständlich aber ist eine mögliche Lärmbelastung Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Wir erwarten, dass die Geräusche der Windkraftanlagen erheblich geringer sein werden als die der benachbarten Straßen und deshalb nicht zu hören sein werden. Es kann aber durchaus sein, dass im Rahmen der Genehmigung entschieden wird, dass die Anlagen nachts in ihrer Leistung gedrosselt werden, um die Grenzwerte einzuhalten, die nachts wesentlich strenger sind als tagsüber.
Schlagschatten:
Der Schatten eines Rotors ist grundsätzlich ein Problem, weil er sich schnell bewegt. Das wird zurecht als unangenehm empfunden. Dies ist besonders dann problematisch, wenn die Sonne morgens früh oder abends spät sehr tief steht und der Rotor lange Schatten wirft. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt es strenge Grenzen für diesen Schattenwurf. Ob die geplante Anlage diese Grenze einhält, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Unter Umständen muss sie dann auch zeitweise abgeschaltet werden, um die Grenzwerte einzuhalten.
Deshalb gehört zur Planung einer Windkraftanlage auch ein Schattenwurfgutachten. Zusätzlich lassen wir untersuchen, ob es Beeinträchtigungen geben kann, wenn der Rotor stillsteht – also durch sogenannten „stehenden Schatten“. Damit greifen wir ein Thema auf, das für viele Menschen in der Umgebung wichtig ist.
Zum Schlagschatten: Hier gibt es strenge gesetzliche Grenzwerte, die strikt einzuhalten sind. Dies wird durch ein Schattenwurfmodul in der Windkraftanlage gewährleistet. Dieses wird mit allen relevanten Daten gefüttert und sorgt automatisch für die Einhaltung. Das Schattenwurfmodul schaltet dann die Anlage ab, wenn Überschreitungen der Grenzwerte drohen.
Vogelschlag:
Als Vogelschlag bezeichnet man Kollisionen von Vögeln mit den Rotorblättern von Windkraftanlagen. Dieses Risiko wird im Rahmen jeder Standortprüfung genau untersucht. Dabei fließen unter anderem Daten zu Brutplätzen, Zugrouten und Rastgebieten in die Bewertung ein. In bestimmten Fällen können daraus Schutzmaßnahmen oder auch Standortanpassungen folgen.
Internationale Studien zeigen, dass viele Vogelarten Windrädern ausweichen. In der Bucht von Aberdeen wurde über zwei Jahre hinweg mit Radar- und Kameratechnik keine einzige Kollision dokumentiert. Auch in Deutschland gibt es Standorte mit langjähriger Betriebserfahrung und sehr wenigen dokumentierten Fällen von Vogelschlag.
Für uns gilt: Der Schutz von Tieren und Natur ist fester Bestandteil der Planung – und wird bei jedem Projekt individuell berücksichtigt. Die Standorte wurden so gewählt, dass sie möglichst geringe Auswirkungen auf geschützte Vogelarten haben. Rast- und Brutvögel wurden kartiert, um kritische Gebiete zu identifizieren. Ob darüber hinaus auch technische Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wie Abschaltautomatiken und Geschwindigkeitssteuerungen wird im Genehmigungsverfahren geprüft und festgelegt.
Wussten Sie schon: Die größte Gefahrenquelle für Vögel sind nicht Windanlagen, sondern Hauskatzen, Straßenverkehr und Glasscheiben. Ihnen fallen in Deutschland mehr als 1.000-mal* so viele Vögel zum Opfer wie den Windanlagen.
Die größte Gefährdung für viele Vogelarten ist der Klimawandel – gegen den Windkraftanlagen einen sehr aktiven Beitrag leisten.
*Quelle:
https://www.enbw.com/unternehmen/themen/windkraft/windraeder-und-voegel.html?
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/11932.html?
https://de.wikipedia.org/wiki/Windkraftanlage