19. Mai 2015

Die Windradanlage WEA 2 ist vollständig genehmigt

Lünen. Nachdem im Februar dem Antrag auf Waldumwandlung für die Zufahrt durch den Wald vorzeitig stattgegeben wurde, liegt nun auch die BImSchG-Genehmigung vor.
Unter BImSchG ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz zu verstehen, welches das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge bildet. Mit Erhalt der BImSchG-Genehmigung durch den Kreis Unna mit Schreiben vom 19.05.2015 erhält die Energiehandel Lünen GmbH, projektführende Tochter der Stadtwerke Lünen, im gleichen Zuge die Baugenehmigung. Im ersten Bauschritt ist für Ende Juni der Wegebau für die Zuwegung geplant.

Im Rahmen der erhaltenen Genehmigung für WEA2 wird auf Genehmigung und Bau der anfänglich geplanten WEA1 verzichtet. Aus den Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Verbände geht hervor, dass der Standort WEA1 nur sehr schwierig genehmigungsfähig ist. Breite Teile des Standorts werden als ökologisch wertvolles Gebiet definiert, weshalb er als Ausgleichsgebiet für die natürlichen Ausgleichsmaßnahmen des Kreises Unna im Zusammenhang der Erweiterung der Deponie Brückenkamp herangezogen wird. Damit ist der angedachte Standort von WEA1 nicht für den Bau einer Windenergieanlage geeignet. Aufgrund der aus diesen Überlegungen hervorgebrachten Argumente haben sich die Stadtwerke Lünen zusammen mit der Tochtergesellschaft Energiehandel Lünen entschlossen, das Projekt nicht weiterzuverfolgen.