Im Dezember 2011 wurde das Projekt „Onshore-Windanlagen in Lünen“ für zwei Windkraftanlagen auf den Flächen süd-östlich des Wendebeckens am Stadthafen erstmals dem Aufsichtsrat der Energiehandel Lünen GmbH vorgestellt. Energiehandel Lünen ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Lünen.
Der Aufsichtsrat erteilte daraufhin den Auftrag, die Genehmigung gemäß dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) einzuholen und Gespräche mit dem Landwirt, dem das Grundstück gehört, über eine Flächenpachtung zu führen.
Seit dem Januar 2012 wurden erste Machbarkeitsstudien und darauf aufbauende Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die beiden möglichen Windkraftanlagen WEA 1 und WEA 2 durchgeführt.
Am 31. Januar 2012 stellte der Geschäftsführer der Stadtwerke Lünen, Dr. Achim Grunenberg, das Projekt im Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Lünen vor.
Im Mai wurden die für die Installation der Windräder vorgesehenen Flächen reserviert.
Anfang 2014 wurden drei Entscheidungen getroffen. Auf den Bau der Windanlage WEA 1 wird zunächst verzichtet. Dafür wird aus Gründen der besseren Wirtschaftlichkeit die Anlage WEA 2 größer gebaut. Für beide Anlagen wird eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) beantragt.
Über diese Entscheidungen wurde der Aufsichtsrat der Energiehandel Lünen GmbH informiert. Dieser traf am 29. September 2014 die Entscheidung zum Bau des Windrades WEA 2. Anschließend wurden Anfang November 2014 die Unterlagen für die BImSchG-Genehmigung eingereicht.