Allgemeine FAQ´s

Seit wann ist das Windrad-Projekt in Planung?

Die Planungen laufen seit mehreren Jahren. Im Jahr 2012 haben wir unsere Pläne dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt. In der Zwischenzeit haben wir alle notwendigen Gutachten erstellen lassen und Gespräche mit den Genehmigungsbehörden geführt. Nachdem alle für das Genehmigungsverfahren benötigten Unterlagen vorlagen, hat der Aufsichtsrat am 29. September 2014 positiv über das Projekt entschieden.

Wie sieht das Windrad-Projekt genau aus?

Wir planen die Errichtung von zwei Onshore-Windanlagen der Firma ENERCON GmbH. Die erste Anlage ist eine ENERCON 101 (Projektname „WEA 1“) mit einer Nabenhöhe von 135 Metern bei 3 Megawatt Nennleistung. Die zweite Anlage vom Typ ENERCON 115 (WEA 2) hat ebenfalls eine Nennleistung von 3 Megawatt und eine Nabenhöhe von 149 Metern. Sie sollen auf einem Flurstück 570 m süd-östlich des Wendebeckens des Stadthafens errichtet werden. Zunächst aufgestellt werden soll die größere Anlage WEA 2. Das dafür vorgesehene Grundstück ist im Besitz eines Lüner Landwirts. Auch für die kleinere Anlage möchten wir das Genehmigungsverfahren anstoßen; die entsprechende Fläche befindet sich im Eigentum der SL Grundbesitz GmbH & Co. KG.

Schon im Jahr 2012 wurde das Projekt angekündigt und ein Baubeginn in der ersten Jahreshälfte 2013 anvisiert. Warum hat der Prozess so viel länger gedauert?

Wir mussten viele Beteiligte in ein Boot holen und gemeinsam mit Sachverständigen diverse Gutachten erstellen. Einige Beobachtungen, etwa zum Thema Umweltverträglichkeit, mussten dafür über einen Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt werden.

Widersprechen die Investitionen im Bereich Windkraft nicht den Investitionen im konventionellen Kraftwerksbau?

Nein: Die Windkraftanlagen sind Teil einer nachhaltigen, unabhängigen und dezentralen Energiestrategie. Die Energiewende ist gesellschaftlich gewünscht; das manifestiert sich zum Beispiel in entsprechenden Initiativen auf Landesebene wie dem Netzwerk Windkraft NRW. Zudem sind die Windkraftanlagen ein wirtschaftlich sinnvolles Projekt, das unsere Zukunftsfähigkeit sichert und von dem auch die Stadt finanziell profitiert.

Wie sehen die nächsten Schritte aus? Wann soll Baubeginn sein?

Wir haben umgehend nach der positiven Verabschiedung durch den Aufsichtsrat das Genehmigungsverfahren angestoßen; alle dafür notwendigen Unterlagen sind komplettiert und eingereicht. Abhängig von der eingegangenen BImSchG-Genehmigung vom Kreis Unna und der Stadt Lünen planen wir den Baubeginn für Anfang bis Mitte 2015.

Wann soll das Windrad-Projekt fertiggestellt sein?

Um die Vergütung der Anlage optimal zu gestalten, ist unser Ziel, WEA 2 bis zum Herbst 2015 fertigzustellen. Dieser Zeitpunkt ist unter Berücksichtigung der 3-monatigen Degression in der EEG-Festvergütung gewählt. Jeder spätere Baubeginn könnte eine ungünstigere Vergütung bedeuten. Außerdem ist die Windphase zum Ende des Jahres eine stärkere, damit hätte das Windrad einen starken Einstieg.

Wo liegen die Standorte für die beiden Windräder und warum wurden gerade diese ausgesucht?

Als Standort der geplanten Anlagen WEA 1 (ENERCON 101) und WEA 2 (ENERCON 115) sind Flächen auf einem Flurstück 570 m süd-östlich des Wendebeckens des Stadthafens vorgesehen. Die WEA 1 würde auf einer zum Eigentum der SL Grundbesitz GmbH & Co. KG gehörenden Fläche errichtet. Das für die Anlage WEA 2 vorgesehene Grundstück ist im Eigentum eines Lüner Landwirtes. Zunächst errichtet werden soll jedoch vorerst nur die Anlage WEA 2. Für die Anlage WEA 1 möchten wir das Genehmigungsverfahren anstoßen.

Die Standorte eignen sich hervorragend zur Umsetzung eines Windkraft-Projekts; im gesamten Stadtgebiet gibt es keine ernsthaften Alternativen.

Warum wird WEA 2 zuerst gebaut?

Bei dem Windrad WEA 2 handelt es sich um das größere und damit ertragreichere Windrad; zudem ist der Landwirt, dem das Grundstück gehört, initiativ auf uns zugekommen, weil er das Windrad-Projekt mit einem verlässlichen Partner wie den Stadtwerken realisieren möchte und nicht mit einem privaten Investor.

Werden Anwohner durch die geplanten Windkraftanlagen beeinträchtigt oder belästigt?

Die Standorte sind so gewählt; dass die Anwohner nicht beeinträchtigt werden – insbesondere weil sich im Umfeld der Anlagen keine Wohnbebauung befindet. Zudem werden wir die Windräder mit technischen Schallschutzmaßnahmen ausstatten.

Gibt es Umweltschutz-Bedenken hinsichtlich der Standorte für die geplanten Windkraftanlagen?

Die Umweltverträglichkeit der Standorte haben wir gemeinsam mit einem Sachverständigen geprüft. Der Standort wurde positiv bewertet.

Kann der Bau des Windrads andere baulichen Konsequenzen mit sich führen, etwa durch eine Veränderung der Verkehrsführung an dieser Stelle oder durch Baustellenverkehr, der insbesondere die Pendler benachteiligt?

Nein, weitere bauliche Konsequenzen gibt es nicht. Für die Windkraftanlage muss eine kleine Fläche Wald gerodet werden, die an anderer Stelle wieder aufgeforstet wird.

Die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen wird zunehmend in Frage gestellt; insbesondere wenn es um Einzelanlagen wie die in Lünen geplanten geht. Wie wird die Wirtschaftlichkeit und ökologische Nachhaltigkeit des geplanten Projekts garantiert?

Wir haben die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das geplante Projekt anhand von lokalen Winddaten durchgeführt. Diese Daten belegen die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Auch die Stadt wird mit verdienen. Allein für den Standort WEA 2 erwarten wir für die Stadt über eine Laufzeit von 20 Jahren rund 2 Millionen Euro Erlöse. Die Stadt profitiert durch die eingenommenen Gelder aus Gewerbesteuer und Pachtanteilen.

Warum sind die Windräder wirtschaftlich so wichtig für die SWL?

Onshore-Windräder stellen für uns derzeit die einzige Möglichkeit einer langfristigen, wirtschaftlich sinnvollen Investition dar. Das Projekt „Windenergie für Lünen“ dient damit der Zukunftssicherung des Unternehmens. Wir sichern unsere Ertragsstärke auch unter den mit dem Energiewandel verbundenen neuen Marktbedingungen.

Profitieren auch die SWL-Kunden vom Windradbau? Wird Strom dadurch günstiger?

Strom wird nicht günstiger, aber vor allem auch nicht teurer – dafür wird die Energieversorgung dezentraler, unabhängiger und erneuerbarer. Das ist der formulierte Wille der Verbraucher, dem wir damit nachkommen. Onshore-Windräder sind für uns zudem eine langfristige, wirtschaftlich sinnvolle Investition: Davon profitieren nicht nur unsere Kunden, sondern alle Bürger der Stadt Lünen.

Im Jahr 2012 wurde angekündigt, den Bürgern, eine Möglichkeit zu geben, sich finanziell an den Windkraftanlagen zu beteiligen. Warum ist das jetzt nicht mehr so?

Wir haben uns dazu entschlossen, das Projekt ohne Privatinvestoren zu realisieren: Die aktuelle Zins-Situation macht eine Bürgerbeteiligung weder für uns noch für die investierenden Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlich attraktiv. Bei der Realisierung durch die Stadtwerke profitiert zudem die Stadt Lünen und damit alle Lüner Bürgerinnen und Bürger.

Neben einer finanziellen Bürgerbeteiligung ist ja auch eine inhaltliche Bürgerbeteiligung wünschenswert. Wie soll dies erreicht werden?

Wir haben den Bürgerwillen in unseren Standortentscheidungen berücksichtigt und die Öffentlichkeit auch schon sehr früh über unsere Planungen informiert. In der weiteren Umsetzung des Projekts suchen wir den konstruktiven Dialog mit der Bürgerschaft unter anderem mit dieser Onlineplattform.

Erste Pläne zu den Windkraftanlagen wurden bereits 2012 dem Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Lünen und dem dato amtierenden Aufsichtsrat vorgestellt. Gab es darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Information der Bürger?

Nein, in den vergangenen Monaten haben wir uns darauf konzentriert, die für das Genehmigungsverfahren notwendigen Gutachten und Unterlagen beizubringen. Nach der positiven Verabschiedung der Beschlussvorlage durch den Aufsichtsrat am 29. September 2014, haben wir umgehend das Genehmigungsverfahren angestoßen und intensivieren nun den Dialog mit der Bürgerschaft durch diese Online-Plattform.